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Donnerstag, 9. Januar 2014

Eine bewegende Frage

Zählt eigentlich grottenschlechte Literatur zu fremdgefährdendem Verhalten?
Wir haben dieses Thema diskutiert, mit Juristen, Psychiatern, Pädagogen und Sozialwissenschaftlern.
 

Die Juristen waren der Meinung, dass dabei § 223 StGB greifen könnte. Wobei hier der Satz "actio libera in causa" greift. Geschieht es vorsätzlich, hat der Autor das so beabsichtigt oder war er während des Schreibens nicht Herr seiner Sinne? Das sind Fragen, die diskutabel sind. 

Die Psychiater sahen die Sachlage einfach als völlig normal an, es würde nicht nur Schwachsinn geschrieben, sondern auch gelebt, also von einer Gefährdung könne man hier keineswegs ausgehen, da die Welt so oder so aus einem Überhang an Idioten bestehen würde. Je größer der Schwachsinn, desto beliebter sei diese dünne Literatur. Ein Beispiel aus der aktuellen Fernsehlandschaft würde das Ganze sogar noch untermauern: das Dschungelcamp. Eine Ansammlung abgehalfterter B-Promis, die sich durch Schlamm wühlen, mit Ratten tanzen und letztlich auch noch Dinge essen, die fernab jeden guten Geschmacks für Europäer sind. Entblöden pur!
Die Nation scheint es zu lieben. Warum also nicht auch grottenschlechte Literatur.
 

Die Sozialwissenschaftler sahen allerdings eine gesellschaftliche Gefährdung darin, was wiederum die Juristen aufmerken ließ. Immer wenn es um Gefährdungen geht, wittern sie die Möglichkeit einer Klage. Welch kläglicher Zustand. 

Die Pädagogen allerdings sahen das Ganze sehr pragmatisch, sie glauben nach wie vor an den gesunden Menschenverstand und an den Erfolg ihrer Einwirkungen auf die zu Erziehenden. Das pädagogische Ziel lautet: Erkenne grottenschlechte Literatur, indem du viel liest und dir ein Bild von den Dingen machst. Lerne zu unterscheiden, was gut und nicht gut für dich ist. 

In diesem Sinne ... have a nice day.